von dbrb | Dez. 6, 2025 | Rechtsprechung
1. Ein Verhalten, das den Straftatbestand des § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) erfüllt, kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB darstellen und zur (außerordentlichen) Kündigung berechtigen. 2. Das...
von dbrb | Dez. 6, 2025 | Rechtsprechung
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