Mitbestimmung bei Betriebsbußen

1. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG umfasst – soweit es in diesem Fall bejaht wird – sowohl die Aufstellung einer Betriebsbußenordnung als Voraussetzung für die Ahndung von Verstößen gegen die betriebliche Ordnung als auch die...